(openPR) München, 16.12.2025. Der Rückruf bestimmter Blutzuckermessgeräte des Herstellers Abbott hat in Deutschland erstmals zu einem dokumentierten schweren Gesundheitsschaden geführt. Ein Diabetes-Typ-I-Patient erlitt nach fehlerhaften Messwerten eines Free Style-Sensors ein diabetisches Koma mit Multiorganversagen. Die Patientenanwalt AG mit Sitz in München hat die rechtliche Vertretung übernommen.
Nach Angaben der Kanzlei zeigte der Sensor über mehrere Tage hinweg falsche Glukosewerte an, ohne eine Warnmeldung auszugeben. Der Patient vertraute auf die angezeigten Werte und traf darauf basierend Therapieentscheidungen. Tatsächlich bestand eine massive Überzuckerung; im Krankenhaus wurde ein Blutzuckerwert von rund 1200 mg/dl festgestellt. Es folgten wochenlange Intensivbehandlung, künstliches Koma, Sepsis, dauerhafte Dialysepflicht und schwere neurologische Dauerschäden.
Abbott hatte zuvor in einer Sicherheitsinformation eingeräumt, dass bestimmte FreeStyle-Sensoren fehlerhafte Messwerte liefern können und hierdurch erhebliche Gesundheitsrisiken entstehen. Nach Auffassung der Patientenanwalt AG zeigt der nun bekannt gewordene Fall, dass diese Risiken nicht nur theoretischer Natur sind.
„Ein lebenswichtiges Medizinprodukt muss zuverlässig funktionieren“, erklärt Rechtsanwalt Christian Zierhut, Vorstand der Patientenanwalt AG. „Wenn ein Sensor falsche Werte anzeigt, ohne dies zu erkennen oder zu melden, ist das für Patienten potenziell lebensgefährlich.“
Der betroffene Patient ist heute dauerhaft pflegebedürftig und vollständig auf fremde Hilfe angewiesen. Die Kanzlei geht von einem eindeutigen Produktfehler aus und hält ein Schmerzensgeld von mindestens 400.000 Euro für angemessen. Zusätzlich seien umfangreiche Pflege- und Folgekosten zu ersetzen. Die Patientenanwalt AG bereitet derzeit eine gebündelte rechtliche Durchsetzung der Ansprüche weiterer Betroffener nach Art einer Sammelklage vor. Patienten, die Abbott-FreeStyle-Sensoren genutzt haben und bei denen es zu Fehlmessungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen kam, können ihre Ansprüche prüfen lassen.
Weitere Informationen zur Produkthaftung bei fehlerhaften Medizinprodukten finden Betroffene unter: https://www.patientenanwalt.de/produkthaftung
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