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Startseite » Allgemein » Behinderungsgrad noch in 2024 feststellen lassen und Steuervorteil sichern

Behinderungsgrad noch in 2024 feststellen lassen und Steuervorteil sichern

20. November 2024
in Allgemein
Reading Time: 2 min
Behinderungsgrad noch in 2024 feststellen lassen und Steuervorteil sichern

Den Behindertenpauschbetrag nicht verschenken

(Bildquelle: Tetiana/stock.adobe.com)

Schon ein leichter Behinderungsgrad genügt, um von Steuervorteilen zu profitieren. Adipositas, Asthma, Diabetes, Bluthochdruck, Migräne – viele leiden heutzutage unter Volkskrankheiten. Wer unter körperlichen Einschränkungen leidet, sollte seine Behinderung offiziell feststellen lassen und am besten schnell handeln. Denn wird der Grad der Behinderung (GdB) noch bis Jahresende beantragt und bestätigt, ist die steuerliche Behindertenpauschale für das gesamte Jahr gesichert. Dies führt zu Entlastungen bei der Einkommensteuer für das Jahr 2024.

So funktioniert die Behindertenpauschale

Einen Anspruch auf verschiedene steuerliche Vorteile haben Menschen mit einer Behinderung ab einem GdB von 20. Die Höhe des Behindertenpauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung und beträgt zwischen 384 Euro und 2.840 Euro pro Jahr. „Dieser Pauschbetrag wird anhand der Bescheinigung über den GdB unbürokratisch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, ohne dass einzelne Kostenbelege bei der Steuererklärung vorgelegt werden müssen“, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Die Jahrespauschale wird rückwirkend für das Kalenderjahr gewährt, in dem der GdB ausgestellt wurde. Selbst wenn die Feststellung also erst im Dezember erfolgt, gibt es die volle Pauschale für das gesamte Steuerjahr 2024. Somit wird die persönliche Steuerlast gemindert.

Schneller Antrag bringt vollen Steuervorteil

Ältere Menschen oder Menschen mit chronischen Leiden, die möglicherweise einen Anspruch auf einen GdB haben und noch keine Feststellung beantragt haben, sollten eine baldige Überprüfung und Antragstellung in Betracht ziehen. Aufgrund der mehrwöchigen Dauer des Genehmigungsverfahrens sollte der Antrag schnellstmöglich eingereicht werden, damit der Bescheid noch vor Jahreswechsel ergeht. „Kommt der Bescheid erst im neuen Jahr, gibt es den Pauschbetrag nur, wenn die Behinderung rückwirkend festgestellt wird. Darauf sollte man achten“, rät Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi. Die Feststellung des GdB ist kostenfrei und erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt oder die Stadt. Wichtig ist hierbei, dass dem Antrag aktuelle ärztliche Befunde und Gutachten, die nicht älter als zwei Jahre sind, beigelegt werden. Jede auch noch so kleine gesundheitliche Beeinträchtigung sollte aufgeführt werden, da sie in die Gesamtbewertung einfließt.

Neben der steuerlichen Entlastung kann ein bescheinigter GdB auch Zugang zu weiteren sozialen Leistungen und Vergünstigungen ermöglichen. Dies umfasst etwa Vorteile im öffentlichen Nahverkehr, ermäßigte Eintritte oder Ansprüche auf bestimmte Sozialleistungen, wie das persönliche Budget. Viele dieser Leistungen und Vergünstigungen gelten ebenfalls ab dem Zeitpunkt, zu dem der GdB-Nachweis vorliegt.

www.lohi.de/steuertipps

Bildquelle: Tetiana/stock.adobe.com

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt<\/p>

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.<\/p>

Tobias Gerauer<\/p>

Riesstr. 17<\/p>

  • 0992 München<\/p>

    089 27813178<\/p>

    <\/p>

    http://www.lohi.de<\/li><\/ul>

    Pressekontakt<\/p>

    Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.<\/p>

    Nicole Janisch<\/p>

    Werner-von-Siemens-Str. 5<\/p>

    • 3128 Regenstauf<\/p>

      09402 5040147<\/p>

      <\/p>

      http://www.lohi.de<\/li><\/ul>

      Tags: BehindertenpauschaleBehindertenpauschbetragBehinderungGdBSteuererklärung
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